Anmeldung / Registrierung

+ Wie Registriere ich mich bzw. meine Kinder für die Essensbestellung?

Die Bestellung des Essens erfolgt online über unser Bestellsystem.
Öffnen Sie unsere Website über einen Internetbrowser auf Ihrem Gerät: https://schulessen-sachsen.de
In Menü in der rechten, oberen Ecke klicken Sie auf „Login zum Bestellsystem“.
Auf der nun geöffneten Seite klicken Sie bitte ganz unten auf das schwarze Icon hinter „Noch nicht registriert? Hier geht’s zur Registrierung!“.
Füllen Sie alle mit * markierten Felder aus.

⇒ Achten Sie besonders bei Ihrer E-Mail-Adresse auf die korrekte Eingabe, da Sie an diese anschließend das Passwort erhalten!

Die hierbei abgefragte Einrichtung dient nur zur Überprüfung, ob Ihre Einrichtung tatsächlich durch uns mit Essen versorgt wird.

(i) Die Einrichtung und Klasse wird später nochmals beim Anlegen von Essensteilnehmer:innen abgefragt.
(i) Bei der Auswahl der Zahlungsart ist aktuell nur „Überweisung“ möglich.

Klicken Sie anschließend auf „Weiter“.
Überprüfen Sie nochmals Ihre Eingaben
Lesen und bestätigen Sie unsere AGB und Datenschutzerklärung, in dem Sie dort das quadratische Feld anklicken.
Klicken Sie auf „Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“.

(i) Zahlungspflichtiger Vertrag bedeutet lediglich, dass Ihr aufgeladenes Guthaben für bestellte Speisen gemäß unserer AGB belastet wird.
Loggen Sie sich mit dem per E-Mail zugesendeten Passwort ein und ändern Sie dieses. Klicken Sie dazu im Menü auf „Meine Daten“ und anschließend auf „Passwort ändern“.

Login

+ Wie logge ich mich im Bestellsystem ein?

Öffnen Sie unsere Website über einen Internetbrowser auf Ihrem Gerät: https://schulessen-sachsen.de
In Menü in der rechten, oberen Ecke klicken Sie auf „Login zum Bestellsystem“.
Geben Sie im Feld „E-Mail“ die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie sich registriert haben.

(i) Sollten Sie sich noch nicht registriert haben, können Sie sich nicht einloggen.
Geben Sie im Feld Passwort das Passwort ein, dass Sie bei der Registrierung erhalten haben.

(i) Wenn Sie Ihr Passwort bereits geändert haben, nutzen Sie bitte Ihr selbstvergebenes Passwort.

+ Warum kann ich mich nicht einloggen?

Überprüfen Sie, ob die eingegebene E-Mail-Adresse die ist, mit der Sie sich registriert haben.
Achten Sie bei der Passworteingabe auf Groß- und Kleinschreibung.
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, lassen Sie sich ein neues Passwort per E-Mail zuschicken.

(i) Ein neues Passwort erhalten Sie über folgenden Link: https://bestellsystem.schulessen-sachsen.de/passwort/ (i) Sollten Sie Ihr Passwort gespeichert haben, kann es vorkommen, dass bei Passwortänderung das alte Passwort automatisch eingesetzt wird und der Login deshalb nicht möglich ist.

Löschen Sie in diesem Fall das für unsere Website gespeicherte Passwort.

+ Ich habe keinen Zugriff mehr auf meine zur Registrierung verwendete E-Mail-Adresse.

Bitte senden Sie uns eine E-Mail an bestellsystem@schulessen-sachsen.de und teilen Sie uns Ihre neue E-Mail-Adresse mit.

Essenteilnehmer hinzufügen

+ Wie füge ich mein Kind / meine Kinder als Essensteilnehmer hinzu?

Nach dem Login ins Bestellsystem klicken Sie im Menü auf „Essenteilnehmer“.
Wenn Sie sich neu registriert haben, klicken Sie auf „Jetzt Essenteilnehmer hinzufügen“.
Wenn Sie bereits einen Essenteilnehmer angelegt haben und einen weiteren hinzufügen möchten klicken Sie auf „+ Essenteilnehmer hinzufügen“.
Füllen Sie alle mit * markierten Felder aus und klicken dann auf „Speichern“.

(i) Sollten Sie die korrekte Klasse noch nicht wissen, wählen Sie eine beliebige Klasse. Diese können Sie später korrigieren.

Schule / Klasse / Gruppe ändern

+ Wie ändere ich die Einrichtung, Klasse bzw. Gruppe meines Kindes?

Nach dem Login ins Bestellsystem klicken Sie im Menü auf „Essenteilnehmer“.
Klicken Sie beim betreffenden Essenteilnehmer auf „bearbeiten“.
Klicken Sie anschließend auf „+ Einrichtung / Klasse / Gruppe ändern“.
Ändern Sie die gewünschte Angabe.

⇒ Beachten Sie unbedingt die angezeigten Warnhinweise!

Geben Sie unter „Beginn“ das Startdatum ein, ab dem die Änderung gültig sein soll.
Klicken Sie dann auf „Speichern“.

Guthaben / Bezahlung

+ Welche Zahlungsarten sind möglich?

Unser Bestellsystem läuft über das Guthabenprinzip.
Aktuell bieten wir nur die Zahlung per Vorkasse an.
Um bestellen zu können, müssen Sie Guthaben aufladen.
Dies können Sie per Überweisung oder Echtzeitüberweisung erledigen.

(i) Sollten Sie eine aktuelle BuT-Bewilligung haben, senden Sie uns diese bitte eingescannt oder abfotografiert an BuT@schulessen-sachsen.de
(i) Für BuT-Leistungsempfänger:innen ist die Aufladung des Guthabens nicht notwendig, da wir die Kosten der Essensteilnahme direkt dem Amt in Rechnung stellen.

+ Wie lade ich Guthaben auf?

Nach dem Login ins Bestellsystem klicken Sie im Menü auf „Guthaben“.
Dort sehen Sie Ihr aktuelles Guthaben.
Wenn Sie Guthaben aufladen möchten, finden Sie hier auch die Bankverbindung und den für die Überweisung nötigen Verwendungszweck.

⇒ Damit unser System Ihre Überweisung Ihrem Kundenkonto zuordnen kann, ist es wichtig, den angezeigten Verwendungszweck für Überweisungen, exakt wie angezeigt zu verwenden!

+ Wie lange dauert es, bis meine Überweisung als Guthaben

Überweisungen werden Ihrem Kundenkonto in der Regel innerhalb von 24h Stunden gutgeschrieben.
An Wochenenden kann dies auch länger dauern.

(i) Wir haben keinen Einfluss auf Banklaufzeiten. Sobald die Buchung auf unserem Konto erscheint, wird dies automatisch vom Bestellsystem Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben.
(i) Um Verzögerungen zu Vermeiden ist die Angabe des korrekten Verwendungszwecks bei der Überweisung notwendig.

Echtzeitüberweisungen werden in der Regel noch am selben Tag Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben.

Bestellung / Abbestellung

+ Welche Essensangebote gibt es?

Je nach Einrichtung unterscheiden sich die angebotenen Mahlzeiten.
Die Für Ihre Einrichtung angebotenen Mahlzeiten finden Sie nach dem Login unter dem Menüpunkt „Essenbestellung“
Dort können Sie auch den Wochenspeiseplan als PDF-Datei herunterladen.

(i) Einige Angebote sind nicht bestellbar. Diese sind bei Bestellung eines Hauptgerichts am betreffenden Tag automatisch inklusive.

+ Wie bestelle ich Essen?

Nach dem Login ins Bestellsystem klicken Sie im Menü auf „Essenbestellung“.

Am Computer sehen Sie nun den Speiseplan der aktuellen Woche und können dort durch klicken auf „+“ Essen bestellen.
Das Feld ist nach erfolgreicher Bestellung grün hinterlegt.
Die gewünschte Speiseplanwoche wechseln Sie, in dem Sie über dem Speiseplan auf den gewünschten Zeitraum klicken.

Am Tablet / Handy sehen Sie die Wochentage der aktuellen Woche.
Durch klicken auf den abwärts zeigenden Pfeil neben dem Wochentag, klappen Sie den Speiseplan aus.
Dort können Sie nun mittels klick auf „+“ die gewünschte Mahlzeit bestellen.
Das Feld ist nach erfolgreicher Bestellung grün hinterlegt.

+ Wie kann ich bestellte Essen abbestellen?

Nach dem Login ins Bestellsystem klicken Sie im Menü auf „Essenbestellung“.

Am Computer sehen Sie nun den Speiseplan der aktuellen Woche und können dort durch klicken auf „-“ neben bestellten Mahlzeiten, diese abbestellen.
Die gewünschte Speiseplanwoche wechseln Sie, in dem Sie über dem Speiseplan auf den gewünschten Zeitraum klicken.

Am Tablet / Handy sehen Sie die Wochentage der aktuellen Woche.
Durch klicken auf den abwärts zeigenden Pfeil neben dem Wochentag, klappen Sie den Speiseplan aus.
Dort können Sie nun mittels klick auf „-“ neben bestellten Mahlzeiten, diese abbestellen.

+ Warum kann ich kein Essen bestellen?

Überprüfen Sie, ob ausreichend Guthaben vorhanden ist und laden sie ggf. Guthaben auf.
Überprüfen Sie, ob die zugeschickte BuT-Bewilligung noch aktuell ist.

(i) BuT-Bewilligungen gelten in Schulen nicht während der Ferien. Für die Ferien muss die Kostenübernahme gesondert beim Amt beantragt werden.

Überprüfen Sie, ob Ihre gewünschte Bestellung noch innerhalb der Bestellfrist getätigt wird. Bestellungen müssen spätestens einen Werktag im Voraus bis 09.00 Uhr getätigt werden.
Überprüfen Sie, ob Ihre Einrichtung Schließtage hat bzw. Ferien sind und in Ihrer Einrichtung keine Belieferung während der Ferien erfolgt.
Liegt Ihre gewünschte Bestellung mehr als 28 Tage in der Zukunft, kann es sein, dass noch kein Speiseplan hinterlegt ist. Versuchen Sie in diesem Fall die Bestellung in ein paar Tagen erneut durchzuführen.

Dauerbestellung

+ Was bedeutet Dauerbestellung und wie funktioniert diese?

Dauerbestellungen sind vor allem für Kitas sinnvoll. Das Bestellsystem bestellt jede Woche automatisch nach dem von Ihnen vorgegebenen Schema Mahlzeiten.
(Beispielsweise Mo – Fr Mittag, Di – Do Frühstück und Mo-Do Vesper)
Durch das in Schulen angebotene Wahlessen, ist die Dauerbestellung meist nicht sinnvoll.

(i) Bitte beachten Sie: Mahlzeiten, die durch Sie abbestellt wurden, werden nicht erneut durch die Dauerbestellung bestellt.
(i) Dauerbestellungen sind nur soweit möglich, wie Guthaben vorhanden ist.

+ Wie richte ich eine Dauerbestellung ein?

Nach dem Login ins Bestellsystem klicken Sie im Menü auf „Dauerbestellung“.
Beachten Sie die angezeiten Hinweise.
Klicken Sie beim betreffenden Essenteilnehmer auf „bearbeiten“.
Legen Sie nun das gewünschte Bestellschema an, dass wöchentlich für Ihr Kind vom System bestellt werden soll.
Klicken Sie dann auf „Speichern“.

+ Wie ändere ich eine Dauerbestellung?

Nach dem Login ins Bestellsystem klicken Sie im Menü auf „Dauerbestellung“.
Beachten Sie die angezeiten Hinweise.
Klicken Sie beim betreffenden Essenteilnehmer auf „bearbeiten“.
Ändern Sie nun das gewünschte Bestellschema.
Klicken Sie dann auf „Speichern“.

Bestellfristen

+ Bis wann kann ich Essen bestellen?
Essenbestellungen sind immer bis spätestens zwei Werktage im Voraus 10.00 Uhr möglich. Beispielsweise endet die Bestellfrist für die Essenteilnahme am Mittwoch am Montag um 10.00 Uhr. Das Bestellfristende für Montag ist Donnerstag um 10.00 Uhr.

(i) Beachten Sie, dass Feiertage keine Werktage sind und die Bestellung entsprechend früher als gewohnt getätigt werden muss.

(!) Eine Bestellung nach Ablauf der Bestellfrist ist aus betriebsorganisatorischen Gründen NICHT, auch nicht ausnahmsweise Möglich. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.

+ Bis wann ist die Abbestellung von Mahlzeiten möglich?
Essen kann bis spätestens 07:30 am Tag der Essenteilnahme abbestellt werden. Für kurzfristige telfonische Abbestellung hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter (Ihr Name, Name des Kindes, Schule, betreffender Zeitraum). ⇒ Für die fristgerechte Abbestellung gilt hier der Zeitstempel des Anrufbeantworters!

RFID-Chip

Die Essenausgabe in den Schulen erfolgt unter Verwendung eine RFID-Chips.

+ Woher bekommt mein Kind den Chip?

Bei Neuanmeldung zum Schuljahresbeginn, senden wir die Chips klassenweise in die Schulen. Dort werden diese dann in den ersten Schultagen durch die Klassenleiter oder Hortmitarbeiter an die Kinder ausgegeben.

(i) Sollte bereits voher Essen bestellt werden, wird dieses vorrübergehend anhand einer Bestellliste, die der Essenausgabekraft vorliegt, durch Abfrage des Namens des Kindes ausgegeben.

Wenn das Kind später im Schuljahr neu als Essenteilnehmer dazu kommt, senden wir den Chip an die Essenausgabe der Schule. Unsere Ausgabekraft gibt den Chip dann an Ihr Kind aus.

+ Woher bekommt mein Kind bei Verlust einen neuen Chip?

Sie können bei Verlust einen neuen Chip über die normale Essenbestellung nachbestellen.
Hierfür berechnen wir einen Unkostenbeitrag in Höhe von 4,50€.
Achten Sie deshalb auf ausreichende Deckung Ihres Kundenkontos, insbesondere wenn die Kosten Ihrer Mahlzeiten sonst vom Amt übernommem werden, da das Amt diese Kosten nicht trägt.

(i) Die Chip-Nachbestellung ist aus organisatorischen Gründen immer nur zu Donnerstag möglich.

+ Der Chip wird vom Lesegerät nicht mehr erkannt. Was nun?

Bitte geben Sie den defekten Chip an der Essensausgabe ab und informieren Sie uns per E-Mail an bestellsystem@schulessen-sachsen.de
Wir senden dann einen neuen Chip an die Essensausgabe der Schule.

Lebensmittelallergien und Unverträglichkeiten. Können diese berücksichtigt werden?

Bei Vorliegen von Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.

Kostenübernahme durch ein Amt für Bildung und Teilhabe (BuT)

Liegt Ihnen ein Bescheid vor, dass die Kosten für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung durch ein Amt übernommen werden, senden Sie uns diesen bitte zu.

+ Wohin soll ich meinen BuT-Bescheid schicken?

Schicken Sie Ihren Bescheid eingescannt oder abfotografiert (gut lesbar) an BuT@schulessen-sachsen.de
Bitte sehen Sie vom postalischen Versand ab.

+ Muss ich mein Guthabenkonto aufladen, obwohl meine Essenskosten vom Amt übernommen werden?

Wenn Ihre Kosten vom Amt übernommen werden, senden Sie uns den Bescheid bitte zu. Dann hinterlegen wir diesen im Bestellsystem.
Eine Aufladung ist dann nicht notwendig, da wir die Kosten direkt mit dem Amt abrechnen.

(i) In den Kitas werden nur die Kosten für das Mittagessen übernommen. Für die Teilnahme am Frühstück und Vesper ist die Aufladung von Guthaben notwendig.
(i) In den Schulen gilt die Kostenübernahme nicht in den Ferien. Diese muss gesondert beantragt werden.

+ Was passiert mit den Kosten für Mahlzeiten, die ich selbst bezahlt habe, mir nun aber eine Kostenübernahme vorliegt.

Senden Sie uns die Bestätigung der Kostenübernahme zu.
Wenn die Mahlzeiten bereits mittels monatlicher Rechnunglegung in Rechnung gestellt wurden, senden Sie dem Amt bitte unsere Rechnungen für den Zeitraum. Diese finden Sie im Bestellsystem unter dem Menüpunkt Rechnungen. Das Amt erstattet Ihnen die selbstgezahlten Mahlzeiten.
Sie erhalten das Geld dann vom Amt zurück.
Wenn die Mahlzeiten noch nicht in Rechnung gestellt wurden, buchen wir diese auf den Leistungsträger um.
Sie erhalten Ihr Guthaben so wieder auf Ihr Kundenkonto gutgeschrieben.
Gern überweisen wir Ihnen das Guthaben dann auch wieder zurück.

Beendigung der Essensversorgung / Kündigung

+ Gibt es eine Kündigungsfrist?

Da ein Vertrag zwischen Ihnen und uns jeweils nur über die einzelne Essenbestellung zustande kommt, ist eine Kündigung nicht notwendig.

+ Wie bekomme ich mein Restguthaben zurück?

Bitte senden Sie uns eine E-Mail, wenn Sie kein Essen mehr bestellen möchten, und bitten um die Rücküberweisung des Restguthabens.

(i) Sollten noch zukünftige Mahlzeiten bestellt sein, warten Sie mit der E-Mail bitte ab, bis diese auch abgeholt wurden, da sonst im Falle von krankheitsbedingter Abbestellung o.ä. eine erneute Rücküberweisung notwendig würde.

+ Wie lösche ich mein Konto?

Aufgrund der Aufbewahrungsfrist für Rechnungen für die Dauer von 10 Jahren nach letzter Rechnungslegung, können wir Ihr Konto binnen dieses Zeitraumes leider nicht löschen.
Wenn Sie uns mitteilen, dass kein Essen mehr bestellt werden soll, deaktivieren wir Ihr Konto und verschieben dieses ins Archiv.
Ihre Daten werden dann nicht mehr verarbeitet und Sie erhalten keine weiteren E-Mails mehr von uns.
Nach ablauf der Frist wird Ihr Konto mit allen Daten dann vollständig aus unserem Archiv gelöscht.